Aus Pflicht wird Sicherheitskultur

Externe Fachkraft für
Arbeitssicherheit.

Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 für mittelständische und industrielle Unternehmen. Persönlich vor Ort in Nordrhein-Westfalen, deutschlandweit für Unternehmen mit mehreren Standorten.

Angebot anfordern

Drei Angaben genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Unverbindlich und kostenlos. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

Lieber telefonisch? +49 2163 9515140

ASiGArbeitssicherheitsgesetz
ArbSchGArbeitsschutzgesetz
DGUV V2Sicherheitstechnische Betreuung
ISO 45001Managementsystem

Arbeitssicherheit ist Leitungsaufgabe

Wer ein Unternehmen führt, trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten. Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen aus ASiG, Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2 in eine belastbare betriebliche Organisation zu überführen.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) übernehmen wir die operative Funktion, etablieren feste Abläufe und liefern der Geschäftsführung die Transparenz, die sie für ihre Verantwortung braucht.

Sechs Bausteine, ein System

Die Leistungen sind modular aufgebaut und lassen sich auf Ihre bestehenden Strukturen abstimmen. Jeder Baustein folgt festen Methoden und einheitlichen Dokumentationsstandards.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Bestellung gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 mit definierten Einsatzzeiten und festen Ansprechpartnern.

Gefährdungsbeurteilung

Strukturierte Beurteilung nach § 5 ArbSchG, mit Wirksamkeitskontrolle und Nachverfolgung der Maßnahmen.

Sicherheitstechnische Betreuung

Begehungen, ASA-Sitzungen, Jahresberichte und revisionssichere Dokumentation in einem System.

Managementsysteme nach ISO 45001

Aufbau und Pflege von Managementsystemen, abgestimmt auf bestehende Strukturen im Qualitätsmanagement.

Qualifizierung und Unterweisung

Modulare Schulungsprogramme nach § 12 ArbSchG und DGUV Grundsätzen, vor Ort oder digital.

Betreuung mehrerer Standorte

Standardisierte Prozesse für Unternehmen mit mehreren Standorten und Betriebsstätten, deutschlandweit.

Definierte Leistung, klare Verantwortung

Die Zusammenarbeit folgt verbindlichen Standards mit klaren Einsatzzeiten, Reporting und Eskalationswegen. Damit hängt Arbeitssicherheit nicht an Einzelpersonen, sondern ist Teil Ihrer Organisation.

Bestellung
Schriftlich nach § 5 ASiG
Einsatzzeiten
Berechnet nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 2
Reporting
Quartalsweise an die Geschäftsführung
Reaktionszeit
Verbindlich im Vertrag festgelegt
Vertretung
Durchgängige Erreichbarkeit
Dokumentation
Revisionssicher und auditfähig

Methodisch fundiert, im Betrieb wirksam

Wir verbinden regulatorische Tiefe mit operativer Umsetzung. Maßnahmen werden priorisiert, dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit überprüft.

  • Bestellung nach ASiG mit definierten Verantwortlichkeiten
  • Standardisierte Dokumentation und auditfähige Nachweise
  • Reporting auf Ebene der Geschäftsführung
  • Vorbereitung von Begehungen der Berufsgenossenschaft und externen Audits

In drei Schritten zur Betreuung

  1. Erstgespräch

    Wir klären Ihren Bedarf und Sie erhalten ein Angebot, das zu Ihrer Betriebsgröße passt.

  2. Bestandsaufnahme

    Wir begehen Ihren Betrieb und halten fest, wo Sie stehen und was zuerst ansteht.

  3. Laufende Betreuung

    Wir begleiten Sie dauerhaft: Begehungen, Unterweisungen, Dokumentation.

Erprobt in regulierten Umfeldern

Wir betreuen Unternehmen mit unterschiedlichen Risikoprofilen und regulatorischen Anforderungen, von der produzierenden Industrie bis zur öffentlichen Hand.

  • Industrie und Produktion
  • Logistik und Distribution
  • Bau und Handwerk
  • Gesundheitswesen
  • Öffentliche Hand
  • Mittelstand und Konzerne

Zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Was Unternehmen vor der Bestellung am häufigsten wissen möchten.

Was umfasst die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Betreuung umfasst die Grundbetreuung sowie betriebsspezifische Leistungen nach DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilung, Begehungen, ASA-Sitzungen, Unterweisungen und die Beratung der Unternehmensleitung gemäß § 6 ASiG.

Welche Vorteile bietet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Sie erhalten planbare Kapazitäten, Erfahrung aus vielen Branchen und eine revisionssichere Dokumentation, ohne die Funktion intern neu aufbauen zu müssen.

Wie erfolgt die Zusammenarbeit bei mehreren Standorten?

Für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten etablieren wir standardisierte Prozesse, einheitliche Dokumentenvorlagen und ein zentrales Reporting an die Unternehmensleitung. Das gilt deutschlandweit.

Wie ist die Leistung vertraglich geregelt?

Die Bestellung erfolgt schriftlich nach § 5 ASiG. Der Vertrag legt die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, das Reporting, die Reaktionszeiten und die Vertretung fest.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Das hängt von der Größe Ihres Betriebs und von den Gefährdungen ab, weil sich daraus die Einsatzzeiten ergeben. Sie erhalten ein Angebot, das auf Ihren Betrieb zugeschnitten ist.

Mario Holz, Ihr Ansprechpartner bei conmh

Ihr Ansprechpartner

Mario Holz

Founder & Principal Consultant. Sie erreichen bei uns keine Hotline, sondern Fachkräfte mit Erfahrung. Jede Anfrage prüfen wir einzeln und melden uns innerhalb eines Werktags mit einer klaren Einschätzung.

Ein Gespräch, eine klare Einschätzung

Wir melden uns innerhalb eines Werktags und bringen die richtigen Fragen mit.