Aus Pflicht wird Sicherheitskultur
Externe Fachkraft für
Arbeitssicherheit.
Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 für mittelständische und industrielle Unternehmen. Persönlich vor Ort in Nordrhein-Westfalen, deutschlandweit für Unternehmen mit mehreren Standorten.
Arbeitssicherheit ist Leitungsaufgabe
Wer ein Unternehmen führt, trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten. Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen aus ASiG, Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2 in eine belastbare betriebliche Organisation zu überführen.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) übernehmen wir die operative Funktion, etablieren feste Abläufe und liefern der Geschäftsführung die Transparenz, die sie für ihre Verantwortung braucht.
Sechs Bausteine, ein System
Die Leistungen sind modular aufgebaut und lassen sich auf Ihre bestehenden Strukturen abstimmen. Jeder Baustein folgt festen Methoden und einheitlichen Dokumentationsstandards.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Bestellung gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 mit definierten Einsatzzeiten und festen Ansprechpartnern.
Gefährdungsbeurteilung
Strukturierte Beurteilung nach § 5 ArbSchG, mit Wirksamkeitskontrolle und Nachverfolgung der Maßnahmen.
Sicherheitstechnische Betreuung
Begehungen, ASA-Sitzungen, Jahresberichte und revisionssichere Dokumentation in einem System.
Managementsysteme nach ISO 45001
Aufbau und Pflege von Managementsystemen, abgestimmt auf bestehende Strukturen im Qualitätsmanagement.
Qualifizierung und Unterweisung
Modulare Schulungsprogramme nach § 12 ArbSchG und DGUV Grundsätzen, vor Ort oder digital.
Betreuung mehrerer Standorte
Standardisierte Prozesse für Unternehmen mit mehreren Standorten und Betriebsstätten, deutschlandweit.
Definierte Leistung, klare Verantwortung
Die Zusammenarbeit folgt verbindlichen Standards mit klaren Einsatzzeiten, Reporting und Eskalationswegen. Damit hängt Arbeitssicherheit nicht an Einzelpersonen, sondern ist Teil Ihrer Organisation.
- Bestellung
- Schriftlich nach § 5 ASiG
- Einsatzzeiten
- Berechnet nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 2
- Reporting
- Quartalsweise an die Geschäftsführung
- Reaktionszeit
- Verbindlich im Vertrag festgelegt
- Vertretung
- Durchgängige Erreichbarkeit
- Dokumentation
- Revisionssicher und auditfähig
Methodisch fundiert, im Betrieb wirksam
Wir verbinden regulatorische Tiefe mit operativer Umsetzung. Maßnahmen werden priorisiert, dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit überprüft.
- Bestellung nach ASiG mit definierten Verantwortlichkeiten
- Standardisierte Dokumentation und auditfähige Nachweise
- Reporting auf Ebene der Geschäftsführung
- Vorbereitung von Begehungen der Berufsgenossenschaft und externen Audits
In drei Schritten zur Betreuung
Erstgespräch
Wir klären Ihren Bedarf und Sie erhalten ein Angebot, das zu Ihrer Betriebsgröße passt.
Bestandsaufnahme
Wir begehen Ihren Betrieb und halten fest, wo Sie stehen und was zuerst ansteht.
Laufende Betreuung
Wir begleiten Sie dauerhaft: Begehungen, Unterweisungen, Dokumentation.
Erprobt in regulierten Umfeldern
Wir betreuen Unternehmen mit unterschiedlichen Risikoprofilen und regulatorischen Anforderungen, von der produzierenden Industrie bis zur öffentlichen Hand.
Weitere Leistungen aus einer Hand
Brandschutz
Brandschutzbeauftragter, Flucht- und Rettungspläne, Evakuierungsübungen.
Gefahrgut
Externer Gefahrgutbeauftragter und Schulungen nach ADR.
SiGeKo
Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Arbeitsmedizin
Betriebsärztliche Betreuung und Vorsorge, abgestimmt mit Ihrer Fachkraft.
Campus
Schulungen für Brandschutzhelfer, Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte.
Zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Was Unternehmen vor der Bestellung am häufigsten wissen möchten.
Was umfasst die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?
Die Betreuung umfasst die Grundbetreuung sowie betriebsspezifische Leistungen nach DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilung, Begehungen, ASA-Sitzungen, Unterweisungen und die Beratung der Unternehmensleitung gemäß § 6 ASiG.
Welche Vorteile bietet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Sie erhalten planbare Kapazitäten, Erfahrung aus vielen Branchen und eine revisionssichere Dokumentation, ohne die Funktion intern neu aufbauen zu müssen.
Wie erfolgt die Zusammenarbeit bei mehreren Standorten?
Für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten etablieren wir standardisierte Prozesse, einheitliche Dokumentenvorlagen und ein zentrales Reporting an die Unternehmensleitung. Das gilt deutschlandweit.
Wie ist die Leistung vertraglich geregelt?
Die Bestellung erfolgt schriftlich nach § 5 ASiG. Der Vertrag legt die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, das Reporting, die Reaktionszeiten und die Vertretung fest.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Das hängt von der Größe Ihres Betriebs und von den Gefährdungen ab, weil sich daraus die Einsatzzeiten ergeben. Sie erhalten ein Angebot, das auf Ihren Betrieb zugeschnitten ist.
Ihr Ansprechpartner
Mario Holz
Founder & Principal Consultant. Sie erreichen bei uns keine Hotline, sondern Fachkräfte mit Erfahrung. Jede Anfrage prüfen wir einzeln und melden uns innerhalb eines Werktags mit einer klaren Einschätzung.
Ein Gespräch, eine klare Einschätzung
Wir melden uns innerhalb eines Werktags und bringen die richtigen Fragen mit.